AS Walter

Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER

Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, müssen in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Beförderung umfasst sowohl den eigentlichen Transportvorgang als auch die Vor- und Abschlusshandlungen. Daher sind nicht nur Speditionen und Fuhrunternehmen betroffen, sondern auch Unternehmen, die klassifizieren, Begleitpapiere erstellen, verpacken und kennzeichnen, Tanks befüllen und entleeren, Güter verladen, transportieren, entladen und empfangen.

Gründe, warum immer mehr Unternehmen die Vorteile einer externen Beratung nutzen

  • unabhängige Beratung ohne betriebsinterne Einflüsse,
  • neue Ideen,
  • günstige Fixkosten
  • Vermeidung von negativem Image und Bußgeldern,
  • Schonung interner Personalressourcen, die für fachlich relevante Projekte genutzt werden können,
  • Konzentration auf das Tagesgeschäft,
  • Optimierung von Prozessen und Verfahren,
  • Rechtssichere Anwendung der Gefahrgutvorschriften durch alle Mitarbeiter.

Folgende Aufgaben übernehme ich für Sie extern nach der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV)

  • Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften,
  • Beratung des Unternehmens,
  • Erstellung des Jahresberichtes,
  • Überprüfung von Prozessen und Verfahren.

Im Rahmen der Betreuung:

  • gesetzlich vorgeschriebene Wiederholungsschulungen der Mitarbeiter (beauftragte und sonstig verantwortliche Personen),
  • Unfallberichte bei meldepflichtigen Ereignissen,
  • Unterstützung bei der Erstellung von Dokumenten, Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen, Checklisten, Protokollen,
  • Beratungen zur Einführung und Anwendung von Sicherungsplänen bei Gefahrgut mit hohem Gefahrenpotential.


Gern unterbreite ich Ihnen ein persönliches Angebot.